Urlaubsverwaltung
Die folgenden Seiten beschreiben wie das Urlaubskonto in TimePunch verwaltet und ausgewertet wird.
Urlaubskonto erstmalig befüllen
Beim Anlegen eines neuen Mitarbeiters müssen im Profil die jährlichen Urlaubstage/Stunden (laut Vertrag) hinterlegt werden.
Normalerweise findet die Berechnung auf Basis von Urlaubstagen statt. In speziellen Fällen, wenn die Sollzeit pro Tag stark voneinander abweicht, kann es sinnvoll sein, die Berechnung des Urlaubsanspruchs auf Stundenbasis durchzuführen.
Einstiegsdaten
In den Einstiegsdaten wird der Resturlaub oder die anteiligen Urlaubstage, sofern der Mitarbeiter unterjährig startet, festgelegt.
Das gleiche gilt auch bei der Neueinführung von TimePunch im Unternehmen. In den Vorgaben sollten dann die Urlaubstage/Stunden eingetragen werden, die dem Mitarbeiter mit dem Start von TimePunch noch zur Verfügung stehen.
Mitarbeiterurlaub eintragen
Um Urlaub einzutragen ist im Menü „Bearbeiten, Mehrtägige Einträge erstellen …“ auswählen und die Tätigkeit Urlaub auszuwählen. Dieses ist als Standard im Projekt „Sonstiges“ zu finden.
Bei Von/Bis kann die Tageszeit gewählt werden. Die konkreten Start- und Endzeiten, werden in diesem Fall vom Arbeitszeitmodell übernommen.
Urlaubsplanung
Für die übersichtliche Planung des Jahresurlaubs bietet TimePunch den Bericht „Urlaubsübersicht“ an. In diesem Bericht kann jeder Mitarbeiter die eingetragenen Urlaubszeiten ansehen und ausdrucken lassen. So werden Überschneidungen direkt ersichtlich und können korrigiert werden.
Übernahme von Resturlaub ins neue Jahr
Der Resturlaub wird automatisch in das neue Jahr übernommen. Entscheidend für die Übernahme ist der letzte Monat vor dem Monat, der als Urlaubsübertrag im Profil festgelegt wurde.
Der aktuelle Urlaub kann im Register Jahresurlaub eingesehen werden.
Über die Schaltfläche „Erweitert“ kann der Jahresurlaub für das Buchungsjahr angepasst werden.
Für das ausgewählte Buchungsjahr kann der Monat festgelegt werden in welchem der Urlaubsübertrag erfolgt. Ebenso können die jährlichen Urlaubstage festgelegt werden.
Sofern Resturlaubstage aus dem Vorjahr übernommen werden, ist es möglich für den Resturlaub ein Verfallsdatum zu setzen. Das Verfallsdatum definiert bis wann der Resturlaub des Vorjahrs genommen werden muss. Macht der Mitarbeiter von dem Ihm zur Verfügung stehenden Resturlaub keinen Gebrauch, dann verfällt der Resturlaub im darauffolgenden Monat.